Kindeswohl in Hessen

Albert-Schweitzer-Kinderdorf Hessen e. V. | Caritasverband Frankfurt e. V. | Diakonie Hessen e. V. | Deutsches Rotes Kreuz Bezirksverband Frankfurt | Evangelische Stiftung Arnsburg | Evangelischer Verein für Kinder- und Jugendhilfe Rhein-Main e. V. | EVIM gGmbH | Evenius Sonnenstraße GmbH | Haus am Kirschberg – Hilfe für das verlassene Kind e. V. | Haus Hohensolms gGmbH | Hephata Hessisches Diakoniezentrum e. V. | IB Südwest gGmbH | Mission Leben gGmbH | Pädagogische Perspektiven e. V. | Reinhard von den Velden’sche Stiftung – Kinderheimat Reinhardshof | Schottener Soziale Dienste gGmbH | St. Elisabeth-Verein e. V. | Stiftung Kurhessisches Diakonissenhaus Kassel | Stiftung Nieder-Ramstädter Diakonie | Theresien Kinder- und Jugendhilfe und St. Josephshaus e. V. | Verein zur Unterstützung von Mädchen* in Not e. V. (VUM*N) | Verein für Jugendhilfen Leppermühle e. V.

WER WIR SIND

Das Aktionsbündnis Kindeswohl in Hessen setzt sich für bessere Standards in der Kinder- und Jugendhilfe in Hessen ein. Rund 95.000 junge Menschen sind ambulant wie stationär in Hessen betroffen. Im Jahr 2026 haben sich 21 Organisationen zusammengeschlossen, um die Qualität und Standards der Betreuung weiterzuentwickeln und nachhaltig zu verbessern.

Es geht um das Wohl der Kinder und Jugendlichen, die Hilfe und Unterstützung brauchen.

Es geht um die Zukunft der jungen Menschen in Hessen.

WARUM ES UNS GIBT

(1) Das Aktionsbündnis Kindeswohl in Hessen wurde 2026 gegründet, weil das Kindeswohl in Hessen gefährdet ist. Überlastete Jugendämter und Jugendhilfe-Einrichtungen, fehlende Fachkräfte, veraltete Standards und ungleiche Rahmenbedingungen gefährden das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in Hessen.

(2) Das Aktionsbündnis Kindeswohl in Hessen macht den Notstand in der Kinder- und Jugendhilfe öffentlich. Es setzt sich gegenüber den politischen Entscheider*innen für eine Verbesserung der Lage ein.

(3) Das Aktionsbündnis Kindeswohl in Hessen ist ein Zusammenschluss von Trägern und Verbänden der Kinder- und Jugendhilfe in Hessen. Es hat keine besondere Rechtsform. Verbände sowie Träger von Leistungen der Hilfe zur Erziehung können Mitglied werden. Auch der Status einer Partnerschaft ist möglich. Über die Aufnahme anderer Organisationen entscheidet das Bündnis gemeinsam. Neue Mitglieder werden halbjährlich aufgenommen. Alle Mitglieder unterstützen die Ziele und Forderungen des Bündnisses.

Große Pressekonferenz im Hessischen Landtag

Am 7. Oktober 2026 haben wir unser Aktionsbündnis erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt. Wir waren eingeladen von der Landespressekonferenz im Hessischen Landtag. Die große Medienresonanz hat uns wirklich überrascht. Alle regionalen Fernsehsender, Radio und Zeitungen sind gekommen. Lest unsere Pressemitteilung und klickt durch die Bilder. Links zu den Berichten folgen.

  • Vertreterinnen und Vertreter des Aktionsbündnisses Kindeswohl Hessen bei der Landespressekonferenz am 07.10.2026 in Wiesbaden
  • Podium der Landespressekonferenz mit vier Vertretern des Bündnisses
  • Kamerateams vor der Leinwand mit dem Logo des Aktionsbündnisses
  • Statement vor den Mikrofonen von hr und Sat.1
  • Interview mit mehreren Kamerateams nach der Pressekonferenz
  • Fernsehinterview im Foyer des Landtags
  • Interview mit dem Hessischen Rundfunk in einer Einrichtung der Jugendhilfe

WAS WIR ERREICHEN WOLLEN.

UNSERE FORDERUNGEN

Gemeinsame Verantwortung

für das Kindeswohl in Hessen

So ist die Situation:

 

Das gerechte Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung zu sichern, ist eine gemeinsame Verantwortung von Kommunen und Trägern in Hessen. Die bestehenden Regeln und Verfahren bieten dafür jedoch keine tragfähige Grundlage.

Es fehlt an fachlichem Austausch, an einer gelebten und diskursiven AG 78, einem ebensolchen Jugendhilfeausschuss sowie an proaktivem Handeln. Hinzu kommen problematische Verfahren, etwa zu lange Inobhutnahmen infolge fehlender Anschlussmaßnahmen und eine Ungleichbehandlung unbegleiteter minderjähriger Ausländer im Prozess der Verselbstständigung.

 

Dafür setzen wir uns ein:

 

Öffentliche und freie Träger können Hilfen zur Erziehung nur gemeinsam wirksam und qualitativ hochwertig gestalten. Zielführend zur Verbesserung der Lage ist ein über die AG 78 und den Jugendhilfeausschuss organisierter regelmäßiger fachlicher Dialog über die Grundsätze guter Hilfen zur Erziehung.

Diese Gremien setzen sich auf Seiten der Träger und der Kommunen aus Experten zusammen. Nur die Fachlichkeit auf Augenhöhe garantiert, dass die nötigen Qualitätsstandards diskutiert und verbindlich geregelt werden.

Wir fordern die Umsetzung von § 80 SGB VIII und die Einsetzung eines fachlich gut besetzten, wirklich diskursiven, regelmäßig tagenden Gremiums AG 78.


Zwei Fachkräfte in Doppeldiensten

So ist die Situation:

Die personelle Ausstattung in der stationären Kinder- und Jugendhilfe ist strukturell unzureichend. Dadurch wird das Kindeswohl nicht nur in Einzelfällen, sondern systematisch gefährdet. Wenn in alltäglichen Gruppensituationen nur eine pädagogische Fachkraft anwesend ist, können Aufsicht, Schutz und pädagogische Begleitung nicht angemessen gewährleistet werden.

Die physischen und psychischen Belastungen der Mitarbeiter*innen sind seit Jahren deutlich gestiegen. Besonders langjährige Beschäftigte tragen diese Überlastung über einen langen Zeitraum mit. Die Arbeitsbedingungen sind arbeitszeitrechtlich und gesundheitlich problematisch.

Fachkräftemangel, hohe Belastung und die unter diesen Umständen wachsende Unattraktivität der Berufe verschärfen die personelle Lage zusätzlich. Bis 2030 fehlen laut aktuellen empirischen Untersuchungen für die gesamte Kinder- und Jugendhilfe in Hessen rund 19.000 Fachkräfte.

Dafür setzen wir uns ein:

In stationären Wohngruppen müssen Doppeldienste von pädagogischen Fachkräften in den Kernarbeitszeiten verbindlicher Mindeststandard sein.
Für jede Wohngruppe braucht es eine auskömmliche personelle Ausstattung, einschließlich eines realistischen Ausfallmanagements.  

Rufbereitschaften müssen vergütet werden. Nachtbereitschaften sind als Dienstzeiten anzuerkennen.

Bei der Personalbemessung müssen Krankheitstage, Urlaub, Fortbildung und weitere Ausfallzeiten realistisch berücksichtigt werden.

Gruppenleitungen sollten für Leitungs-, Koordinations- und Qualitätsaufgaben angemessen von der Regelbetreuung freigestellt werden.

Die genannten Mindeststandards müssen in die Rahmenvereinbarung aufgenommen werden. Wir werden die zuständigen politischen Ausschüsse, Fachgremien und Verhandlungspartner*innen in der Sache ansprechen. Eine Verbesserung der Lage erfordert außerdem ausreichend ausgestattete Jugendämter. Nur wenn auch dort eine adäquate personelle Ausstattung gegeben ist, können Anfragen, Hilfeplanungen, Krisenentscheidungen und Verhandlungen zügig und fachlich fundiert bearbeitet werden, um so das Kindeswohl zu schützen und zu fördern.


Passgenaue Hilfen

So ist die Situation:

Viele Hilfsangebote in den Hilfen zur Erziehung scheitern. Kinder und Jugendliche werden während eines Hilfeverlaufs mehrfach verlegt, bis die richtige bedarfsgerechte Hilfe gefunden ist. Wir sehen einen „Drehtüreffekt“, der die Familien, ihre Kinder und die Einrichtungen überfordert. Deshalb braucht es im stationären Bereich flexible, an den Betreuungsbedarfen der Kinder und Jugendlichen angepasste Angebote, um den Schutz und die gute Förderung der Bewohner zu sichern. Die Verweildauer von Kindern und Jugendlichen in Inobhutnahme-Stellen ist in der Regel zu lang. Die ASD-Kapazitäten sind zu knapp bemessen, um die notwendigen Hilfebedarfe schnell zu bearbeiten. Zudem gibt es zu wenig freie Plätze für passende Anschlussmaßnahmen.

Die Hilfen sind in Summe zu reaktiv ausgerichtet. Dies erhöht die Verweildauer der Kinder und Jugendlichen im stationären Bereich. Es fehlen flächendeckende präventive Maßnahmen, die frühzeitig nachhaltige Veränderungsprozesse in den Familien gestalten und so den Verbleib von Kindern und Jugendlichen in den Familien fördern. Diese Herangehensweise würde neben einem sehr qualitativ wertvollen Prozess auch langfristig die Kosten senken.

Dafür setzen wir uns ein:

Unser Ziel: Passgenaue Hilfen werden „vom Kind, in seinem familiären Umfeld aus“ gedacht. Ideal und zentral ist ein „echter Wahlzustand“ für die Sorgeberechtigten mit der Option, auch „Nein“ zu einem Angebot sagen zu können: Wenn ein Klient (Kind/ Eltern) mit einer Einrichtung nicht einverstanden ist, darf weiter mit den zuständigen Mitarbeiter*innen des Jugendamtes die passende Einrichtung gesucht werden.


Standards für ambulante Hilfen

So ist die Situation:

Für die ambulanten Hilfen zur Erziehung fehlen in Hessen bislang verbindliche qualitative und quantitative Standards. Es gibt keine landesweite Rahmenvereinbarung, keine einheitlichen Maßstäbe für Leistungsumfang, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen sowie keine Schiedsstelle, die bei Konflikten zwischen öffentlichen und freien Träger*innen angerufen werden könnte.

Dieser ungeregelte Zustand führt in der Praxis regelmäßig zu erheblichen Irritationen und Konflikten bei Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsverhandlungen mit den Kommunen. Freie Träger*innen geraten dadurch immer wieder in eine strukturell schwache Verhandlungsposition. Anstelle transparenter und fachlich begründeter Standards entstehen uneinheitliche lokale Regelungen, die weder für die Träger*innen noch für die Jugendämter verlässlich sind.

Hinzu kommen Nachweis- und Dokumentationspflichten, die in Teilen ein unverhältnismäßiges Maß erreicht haben und erhebliche personelle Ressourcen binden.

Die fehlende verbindliche Rahmung ambulanter Hilfen wirkt sich unmittelbar auf die Qualität der fachlichen Begleitung aus. Gerade in hoch belasteten Familiensystemen besteht die Gefahr, dass Hilfen zu spät, zu kurz, zu uneinheitlich oder unter unzureichenden fachlichen Bedingungen erbracht werden. Damit wird die derzeitige Situation zu einem relevanten strukturellen Risikofaktor für das Kindeswohl in Hessen.

Dafür setzen wir uns ein:

Auf Grundlage eines landesweit verbindlichen Rahmens sind qualitative und quantitative Standards für die ambulanten Hilfen zur Erziehung in Hessen zu formulieren. Diese Standards müssen in eine Rahmenvereinbarung überführt werden, die Leistungsumfang, Fachlichkeit des eingesetzten Personals, Finanzierung und Konfliktlösungsverfahren verbindlich regelt. Eine solche Rahmenvereinbarung schafft Verlässlichkeit für junge Menschen und Familien, für öffentliche und freie Träger*innen sowie für die zuständigen Fachkräfte. Sie bildet die Grundlage dafür, dass ambulante Hilfen fachlich hochwertig, bedarfsgerecht und unter realistischen Arbeitsbedingungen erbracht werden können.

Die erforderlichen Standards für ambulante Hilfen zur Erziehung sind fachlich zu definieren und in eine verbindliche Rahmenvereinbarung aufzunehmen. Dazu braucht es einen strukturierten politischen und fachlichen Prozess unter Beteiligung der freien Träger*innen, der kommunalen Spitzenverbände, der Jugendämter, des Landes sowie der zuständigen Gremien. Insbesondere sind die sozialpolitischen Ausschüsse, Fachgremien und Entscheidungsträger*innen in Hessen gezielt zu adressieren. Ziel ist es, die Forderung nach verbindlichen Standards, einer landesweiten Rahmenvereinbarung und einer Schiedsstelle politisch zu verankern und in konkrete Regelungen zu überführen.


Gleiche Voraussetzungen

für Bildung und Teilhabe

So ist die Situation:

Die Hilfen zur Erziehung sollen Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrem Wohnort vergleichbare Entwicklungs-, Bildungs- und Teilhabechancen ermöglichen. In der aktuellen Praxis zeigt sich jedoch, dass die kommunale Haushaltslage zunehmend Einfluss darauf hat, welche Mittel für Hilfen zur Erziehung zur Verfügung stehen, welche Angebote vorgehalten werden und welche Leistungen im Einzelfall bewilligt werden.

Dies betrifft nicht nur einzelne Nebenleistungen, sondern die grundsätzliche Angebotslage insgesamt. Je nach finanzieller Situation, Prioritätensetzung und Planungsstand einer Kommune unterscheiden sich die vorhandenen Hilfeformen, die Vielfalt der Angebote, die verfügbaren Plätze sowie die Bereitschaft, bestimmte Leistungen zu bewilligen. Dadurch entstehen regional sehr unterschiedliche Möglichkeiten, jungen Menschen passgenaue Hilfen anzubieten.
Auch bei ergänzenden Leistungen und Nebenleistungen zeigt sich eine uneinheitliche Praxis. Leistungen, die für Bildung, Freizeit, Mobilität, Ausstattung, Förderung oder Verselbstständigung wichtig sind, werden nicht überall nach denselben Maßstäben gewährt. In manchen Kommunen sind bestimmte Unterstützungen selbstverständlich verfügbar, in anderen müssen sie aufwendig begründet werden oder werden nur eingeschränkt bewilligt.
Für die betroffenen jungen Menschen bedeutet dies, dass vergleichbare Bedarfe nicht automatisch zu vergleichbaren Leistungen führen. Ob ein Kind oder Jugendlicher Zugang zu bestimmten Bildungsangeboten, Freizeitaktivitäten, Fördermaßnahmen oder besonderen Unterstützungsleistungen erhält, hängt damit nicht allein vom individuellen Bedarf ab, sondern auch von der kommunalen Angebotsstruktur, der Finanzlage und der jeweiligen Bewilligungspraxis.
So entstehen in Summe ungerechte Verhältnisse innerhalb der Hilfen zur Erziehung. Junge Menschen, die ohnehin auf besondere Unterstützung angewiesen sind, erleben unterschiedliche Chancen auf Teilhabe, Förderung und Entwicklung. Die Qualität und Vielfalt der Hilfe werden dadurch nicht ausschließlich fachlich bestimmt, sondern auch durch kommunale finanzielle Spielräume.

Für freie Träger*innen erschwert diese uneinheitliche Praxis eine verlässliche Hilfeplanung und Angebotsentwicklung. Wenn Leistungen, Nebenleistungen und Angebotsformen je nach Kommune unterschiedlich bewertet, finanziert oder bewilligt werden, entstehen Unsicherheiten in der pädagogischen Arbeit und in der Planung passgenauer Hilfen.

Insgesamt zeigt sich ein Ist-Zustand, in dem Zugänge, Leistungen und Angebote in den Hilfen zur Erziehung nicht ausreichend verbindlich, vergleichbar und unabhängig von der kommunalen Haushaltslage geregelt sind. Dies führt zu Chancenungleichheit unter den betreuten jungen Menschen. Kinder und Jugendliche dürfen jedoch nicht von Einsparlogiken, Kürzungen oder unterschiedlichen kommunalen Finanzlagen betroffen sein. Maßgeblich muss ihr individueller Bedarf sein – nicht der Ort, an dem sie leben oder untergebracht sind.

Dafür setzen wir uns ein:

Die Gleichbehandlung aller Kinder und Jugendlichen in den Hilfen zur Erziehung ist durch vergleichbare Zugangswege, Leistungen und Angebote sicherzustellen. Die in den Nebenleistungen benannten Leistungen und Geldbeträge sind verbindlich, objektiv und fortlaufend festzulegen. Es braucht eine einheitliche Vergabepraxis und einen verbindlichen Leistungskatalog, der unabhängig von der kommunalen Haushaltslage gilt. Kinder und Jugendliche dürfen nicht von Kürzungen betroffen sein.

UNSERE MITGLIEDER

Albert-Schweitzer-Kinderdorf Hessen e. V.
Caritasverband Frankfurt e. V.
Deutsches Rotes Kreuz Bezirksverband Frankfurt am Main e. V.
Diakonie Hessen e. V.
Evangelische Stiftung Arnsburg
Evangelischer Verein für Kinder- und Jugendhilfe Rhein-Main e. V.
Evenius Sonnenstraße GmbH
EVIM gGmbH
Haus am Kirschberg – Hilfe für das verlassene Kind e. V.
Haus Hohensolms gGmbH
Hephata Hessisches Diakoniezentrum e. V.
Internationaler Bund Südwest gGmbH
Mission Leben gGmbH
Pädagogische Perspektiven e. V.
Reinhard von den Velden’sche Stiftung – Kinderheimat Reinhardshof
Schottener Soziale Dienste gGmbH
St. Elisabeth-Verein e. V.
Stiftung Nieder-Ramstädter Diakonie
Theresien Kinder- und Jugendhilfe und St. Josephshaus e. V.
Verein für Jugendhilfen Leppermühle e. V.
Verein zur Unterstützung von Mädchen* in Not e. V.
Stiftung Kurhessisches Diakonissenhaus Kassel

Albert-Schweitzer-Kinderdorf Hessen e. V.
Caritasverband Frankfurt e. V.
Diakonie Hessen e. V.
Deutsches Rotes Kreuz Bezirksverband Frankfurt
Evangelische Stiftung Arnsburg
Evangelischer Verein für Kinder- und Jugendhilfe Rhein-Main e. V.
EVIM gGmbH | Evenius Sonnenstraße GmbH
Haus am Kirschberg – Hilfe für das verlassene Kind e. V.
Haus Hohensolms gGmbH
Hephata Hessisches Diakoniezentrum e. V.
IB Südwest gGmbH
Mission Leben gGmbH
Pädagogische Perspektiven e. V.
Reinhard von den Velden’sche Stiftung – Kinderheimat Reinhardshof
Schottener Soziale Dienste gGmbH
St. Elisabeth-Verein e. V.
Stiftung Kurhessisches Diakonissenhaus Kassel
Stiftung Nieder-Ramstädter Diakonie
Theresien Kinder- und Jugendhilfe und St. Josephshaus e. V.
Verein zur Unterstützung von Mädchen* in Not e. V.
Verein für Jugendhilfen Leppermühle e. V.

WIR SETZEN UNS PERSÖNLICH EIN

SO ERREICHEN SIE UNS

Sprecher des Aktionsbündnisses Kindeswohl in Hessen sind:

Dr. Felix Blaser | Evangelische Stiftung Arnsburg
Klaus Friedrich | EVIM Wiesbaden
Christian Scharfe | ASK Hessen e. V.

Die Sprecher des Aktionsbündnisses Kindeswohl in Hessen vertreten das Bündnis nach außen auf Basis der gemeinschaftlich getroffenen Beschlüsse.

Aktionsbündnis Kindeswohl in Hessen
Am Rühling 30
35663 Lahnau-Atzbach

Mailadresse: kontakt@kindeswohl-hessen.de
Web: www.kindeswohl-hessen.de
Telefon: +49 179 2209877

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